Häufige Fragen - Wem gehört der Fund?
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- Geschrieben von Peter Linzbauer
- Kategorie: Funde
- Erstellt: 04. Juli 2018
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Sie haben zufällig einen archäologischen Fund gemacht? Grundsätzlich gehört der Fund zur Hälfte Ihnen und zur Hälfte dem Grundbesitzer.
Vorsicht: Hat der Finder die Entdeckung ohne Wissen und Willen des Grundbesitzers gesucht oder ist der Fund im Zuge einer strafbaren Handlung geschehen, erhält er gar nichts. Eine strafbare Handlung ist zB ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes nach Bodendenkmalen zu graben. siehe auch http://www.bda.at/faq/0/1122/32/Ich-habe-zufaellig-einen-Schatz-gefunden-Was-ist-zu-tun-Wem-g#id_32